Wer Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds fährt, braucht jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen. Das alte ist immer bis Ende Februar gültig und die neue Versicherung startet am 1. März jeden Jahres. Wer noch kein Versicherungskennzeichen für das aktuelle Jahr hat, sollte das jetzt dringend nachholen!
Deshalb ein Versicherungskennzeichen
Fährt man ohne gültigen Verischerungskennzeichen mit einem Kleinkraftrad, das für eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen ist, dann kann das böse Folgen haben. Der Gesetzgeber droht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr beziehungsweise einer saftigen Geldstrafe. Außerdem muss man bei einem selbst verschuldeten Unfall selber für den Schaden aufkommen.
Für den Abschluss der Versicherung benötigt man folgende Angaben, die man in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs findet:
- Hersteller
- Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer)
- Antriebsart
- Baujahr
Die Versicherungskennzeichen sind je nach Jahr farblich unterschiedlich. So fällt es schnell auf, ob man mit einem veralteten Versicherungskennzeichen unterwegs ist.
2019 – Grün
2020 – Schwarz
2021 – Blau
2022 – Grün
2023 – Schwarz
2024 – Blau
… und so weiter