Günstig im Unterhalt, wartungsarm, umweltfreundlich: Ein Elektroroller ist das Verkehrsmittel der Stunde. Es ist auch eine politische Sache, warum der boomende Elektroroller dennoch ein Nischenprodukt ist.
Ein Artikel auf Spiegel Online (hier der Link) zeigt sehr deutlich auf, warum ein Elektroroller weiterhin ein Nischenprodukt ist: Die Politik und die starke Lobby der Autoindustrie verhindert eine wichtige Barriere. Denn mit der Regelung, dass man vergleichsweise günstige Elektroroller nur bis maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darf, ist im Stadtverkehr nicht praktikabel. Diese Rollerklasse darf man auch mit einem PKW-Führerschein der Klasse B fahren. Sinnvoll wäre eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, um im Stadtverkehr mitfließen zu können und kein Verkehrshindernis zu sein, das im schlimmsten Fall riskante Überholmanöver und damit Unfälle provoziert. Dieses Problem sieht auch Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbands Elektromobilität (BEM). Immerhin ist es seit Anfang 2020 leichter Möglich, leistungsstärkere Elektroroller der Führerscheinklase A1 fahren zu können. Man braucht als Besitzer eines PKW-Führerscheins eine Schulung von 9-mal 90 Minuten. Die Voraussetzungen dafür: Man muss mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahren einen Autoführerschein Klasse B besitzen (siehe Artikel).
Immerhin: Einige Förderprogramme von Kommunen für Elektroroller bis 45 km/h stemmen sich mit Förderprogrammen gegen die starke Automobil-Lobby (siehe Übersicht). Vorreiter ist München, die 25 Prozent vom Nettopreis des Elektrorollers zuschießen – plus einen Bonus von 200 Euro, wenn man nachweisen kann, dass der Akku mit Ökostrom geladen wird. Doch auch ohne diesen Bonus steigt die Nachfrage nach Elektrorollern an. So steigen die Verkaufszahlen jährlich um rund 20 Prozent, so Mobilitätsforscher Andreas Knie.