Ab 2020 kann man mit einem Autoführerschein Klasse B ohne weitere Führerscheinprüfung ein Motorrad der 125er-Klasse (A1) fahren. Voraussetzung: Mindestens 25 Jahre alt und 9-mal 90 Minuten Schulung. Diesen Vorschlag hat Andreas Scheuer gemacht – und er wurde vom Bundesrat am 20. Dezember 2019 angenommen. Denn andere EU-Länder wie Österreich praktizieren es bereits so.
Zusammenfassung erleichterter A1-Führerschein für Autofahrer:
- Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat den Vorschlag eingebracht, dass Besitzer eines Autoführerscheins (Fahrerlaubniskklasse B) den A1-Führerschein für Leichtkrafträder bis 11 KW zu erleichterten Bedingungen erhalten können.
- Die Voraussetzungen laut dem Vorschlag: Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre in Besitz eines Autoführerscheins.
- Die theoretische und praktische Fahrprüfung sollen laut Vorschlag ganz entfallen. Es gibt lediglich eine theoretische und praktische Fahrschulausbildung. Sie soll auf mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten reduziert werden.
- Am 20. Dezember 2019 wird der Bundesrat über diesen Vorschlag entscheiden.
- Der Verkehrsausschuss lehnte diesen Vorschlag ab. Als Fazit: „Verkehrspolitisch besteht kein Bedürfnis, den Zugang zur Risikogruppe der Leichtkrafträder zu erleichtern, wenn dies mit Abstrichen bei der Verkehrs- sicherheit verbunden ist.“
- Der Vorschlag wurde vom Bundesrat angenommen!
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UPDATE 30.12.19:
Entgegen der Empfehlung des Verkehrsausschusses hat der Bundesrat den Vorschlag von Andreas Scheuer 1:1 durchgewunken. Künftig braucht es für Besitzer eines Auto-Führerscheins (Klasse B) keine weitere Führerscheinprüfung, um ein Leichtkraftrad bis 11 KW Leistung zu fahren. Allerdings braucht man eine Schulung von mindestens 9-mal 90 Minuten. Hier zum nachlesen.
UPDATE 12.12.19:
Der Verkehrsausschuss hat am 6.12.2019 seine Empfehlung veröffentlicht, die man hier als PDF nachlesen kann.
UPDATE 2.12.19: Der Vorschlag wird weiter verfolgt und steht im Verkehrsausschuss des Bundesrates zur Diskussion. Die Chance könnten gut stehen, dass dieser Vorstoß von Scheuer angenommen wird. Den Hinweis habe ich in diesem Foren-Beitrag gefunden. Dazu gibt es auch eine Petition.
BISHERIGER TEXT
Nach einem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer solle das Fahren von leichten Motorrädern der 125er-Klasse (A1-Führerschein) unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Autoführerschein möglich sein. Die Voraussetzung: eine 90-minütige Theoriestunde und sechs Fahrstunden. In anderen Europäischen Ländern gibt es bereits ähnliche Regelungen, beispielsweise in Österreich. Dort aber sind die Unfallzahlen nach dieser Regelung gestiegen. Derzeit kommen in Deutschland auf 100.000 Autofahrer drei Unfalltote, auf 100.000 Fahrern von Leichtkrafträdern acht Unfalltote – diese Zahl droht zu steigen, wenn man mit e inem Autoführerschein ein 125er-Motorrad fahren darf. Kein Wunder also, dass Unfallexperten den Vorschlag kritisch sehen. Selbst das bayerische Innenministerium spricht sich gegen diesen Vorschlag aus.
Mit einem Autoführerschein darf man bisher in Deutschland auch Fahrzeuge der EG-Klassen L1e und L2e fahren, sprich: Auch Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Lesen Sie dazu auch meine Elektroroller-Kaufberatung.