Lesezeit: 2 Minuten Ab 2020 kann man mit einem Autoführerschein Klasse B ohne weitere Führerscheinprüfung ein Motorrad der 125er-Klasse (A1) fahren. Voraussetzung: Mindestens 25 Jahre alt und 9-mal 90 Minuten Schulung. Diesen Vorschlag hat Andreas Scheuer gemacht – und er wurde vom Bundesrat am 20. Dezember 2019 angenommen. Denn andere EU-Länder wie Österreich praktizieren es bereits so.